Allgemeine Reisebedingungen (ARB) der Firma Reise-Wünsche GmbH 

 

1. Allgemeines

Veranstalter sämtlicher angebotener Reisen ist, wenn nicht anders ausgewiesen, die Firma

Reise-Wünsche GmbH

Inhaber: René Boinski

Am Ring 13

01936 Schwepnitz,

im Folgenden als „Reise-Wünsche“ bezeichnet. Bei ausdrücklich im Prospekt, den Reiseunterlagen und in den sonstigen Erklärungen als vermittelt bezeichneten Leistungen ist Reise-Wünsche lediglich der Vermittler.

 

2. Zustandekommen des Reisevertrages

2.1. Grundlage für das Zustandekommen des Vertrages sind die Beschreibung des Angebotes und die ergänzenden Informationen von Reise-Wünsche.

2.2. Buchungen werden schriftlich oder mündlich formlos entgegengenommen und formlos bestätigt. Der Vertrag kommt durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung und Restzahlung oder durch Inanspruchnahme der Reiseleistung rechtswirksam zustande.

2.3. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von dem Inhalt der Reisebeschreibung ab, liegt ein neues Angebot von Reise-Wünsche vor. Der Vertrag kommt aufgrund dieses Angebotes zustande, sofern der Kunde die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung und Restzahlung oder durch Inanspruchnahme der Reiseleistung erklärt.

 

3. Zahlung des Reisepreises

3.1. Nach Abschluss des Reisevertrages sind folgende An-/Zahlungsbedingen geltend:

Reiseveranstalter: Reise-Wünsche GmbH

Bei Tagesfahrten ist der gesamte Reisepreis bis 28 Tage vor Reisebeginn zu zahlen.

Bei Tagesfahrten mit enthaltenen Eintrittskarten ist der gesamte Reisepreis bis 14 Tage nach Buchungsdatum zu zahlen.

Bei Mehrtagesreisen sind 15 % des Reisepreises als Anzahlungen bis 14 Tage nach Buchungsdatum zu zahlen.

Reiseveranstalter: A-Teams Touristik GmbH & Co.KG,

Bei Mehrtagesreisen sind 15 % des Reisepreises als Anzahlungen sofort zu zahlen.

Bei Flug- & Schiffreisen sind 25 % als Anzahlung sofort fällig. Der Restbetrag ist 30 Tage vor Reisebeginn zu zahlen.

Reiseveranstalter: Meissen-Tourist GmbH

Bei Mehrtagesreisen (Bus & Schiff) sind 15 % des Reisepreises als Anzahlungen sofort zu zahlen.

Bei Schiffreisen sind 20 % als Anzahlung sofort fällig.

Der Restbetrag ist drei Wochen vor Reisebeginn zu zahlen.

3.2. Vertragsabschlüsse innerhalb von 28 Tagen vor Reisebeginn verpflichten den Kunden zur sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises.

3.3. Bei Nichtzahlung des Reisepreises besteht kein Anspruch auf Inanspruchnahme von Reiseleistungen.

 

4. Preisänderungen

4.1. Reise-Wünsche behält sich vor, den im Reisekatalog ausgewiesenen Reisepreis im Falle einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen (z.B. Hafen/Flughafen-Gebühren) oder einer Änderung des Wechselkurses entsprechend der folgenden Bestimmungen zu erhöhen.

4.2. Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und Reisedatum mindestens vier Wochen liegen und die zu der Erhöhung führenden Umstände bei Vertragsabschluss noch nicht vorgelegen haben

4.3. Im Falle einer Preisänderung hat Reise-Wünsche den Kunden unverzüglich nach Kenntnis des Änderungsgrundes zu informieren. Preisänderungen sind nur bis zu 21 Tage vor Reisebeginn zulässig. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8 % ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren von der Reise zurückzutreten oder an einer anderen gleichwertigen Reise teilzunehmen, sofern Reise-Wünsche in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden anzubieten.

4.4. Der Reisende kann eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und soweit sich die in 4.1. genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für Reise-Wünsche führt. Hat der Reisende mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag von Reise-Wünsche zu erstatten. Reise-Wünsche darf von dem zu erstattenden Mehrbetrag die tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen und hat dem Reisenden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.

4.5. Änderungen der Reiseleistungen sind nur zulässig, wenn unvorhersehbare oder kurzfristige Ereignisse oder Einflüsse zu Änderungen führen. Die Ersatzleistung muss annähernd gleichwertig sein. Weicht diese stärker von der ursprünglichen Leistung ab, ist der Reisende berechtigt einen Teil des Reisepreises zurück zu fordern.

 

5. Rücktritt des Kunden vor Reisebeginn

5.1. Der Kunde kann jederzeit von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist Reise-Wünsche oder dem Vermittler der Reise schriftlich zu erklären.

5.2. Im Falle des Rücktritts hat Reise-Wünsche keinen Anspruch auf den Reisepreis, sondern kann eine angemessene Entschädigung verlangen. Diese beträgt für Tagefahrten:

Reiseveranstalter Reise-Wünsche GmbH

bis 21 Tage vor Reiseantritt 5,00 EUR

20 bis 14 Tage vor Reiseantritt 30 %

13 bis 3 Tage vor Reiseantritt 60 %

ab 2 Tage vor Reiseantritt bis Nichtantritt 90 %

für Mehrtages-Busreisen:

Reiseveranstalter Reise-Wünsche GmbH

bis 30 Tage vor Reiseantritt 10 %

29 bis 22 Tage vor Reiseantritt 25 %

21 bis 15 Tage vor Reiseantritt 35 %

14 bis 5 Tage vor Reiseantritt 50 %

4 bis 1 Tage vor Reiseantritt 75 %

am Anreisetag/Nichtantritt 90 %

für Kurreisen & Kurpendel-Busreisen:

Reiseveranstalter Reise-Wünsche GmbH

bis 61 Tage vor Reiseantritt 5 %

60 bis 22 Tage vor Reiseantritt 15 %

21 bis 15 Tage vor Reiseantritt 35 %

14 bis 8 Tage vor Reiseantritt 50 %

7 bis 4 Tage vor Reiseantritt 75 %

3 Tage bis Anreisetag/Nichtantritt 90 %

für Mehrtages-Busreisen:

Reiseveranstalter Meissen-Tourist GmbH

bis 30 Tage vor Reiseantritt 15 %

29 bis 22 Tage vor Reiseantritt 25 %

21 bis 14 Tage vor Reiseantritt 35 %

13 bis 6 Tage vor Reiseantritt 60 %

5 bis 1 Tage vor Reiseantritt 75 %

am Anreisetag/Nichtantritt 90 %

für Mehrtages-Busreisen:

Reiseveranstalter A-Teams Touristik GmbH & Co.KG

bis 29 Tage vor Reiseantritt 10 %

28 bis 22 Tage vor Reiseantritt 15 %

21 bis 15 Tage vor Reiseantritt 35 %

14 bis 4 Tage vor Reiseantritt 50 %

3 bis 1 Tage vor Reiseantritt 75 %

am Anreisetag/Nichtantritt 100 %

Die Ausführung der Storno-Bedingungen der jeweiligen Reiseveranstalter dient lediglich der Übersichtlichkeit. Alle weiteren Inhalte der AGB‘s des jeweiligen Reiseveranstalters gelten entsprechend für die entsprechenden Reisen.

5.3. Bei Stornierung von Reisen, bei denen Eintrittskarten enthalten sind, ist zu den üblichen Stornierungsgebühren der volle Preis der Eintrittskarten zu entrichten.

 

6. Mindestteilnehmerzahl

Reisen werden grundsätzlich ab einer Teilnehmerzahl von 25 Personen durchgeführt. Wird die Teilnehmerzahl nicht erreicht, kann bis 14 Tage vor Reisebeginn erklärt werden, dass die Reise wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird. Die Erklärung muss dem Kunden spätestens bis 14 Tage vor Reisebeginn zugehen.

Alternativ können die Reisen auch mit einem Reisekleinbus durchgeführt werden.

Wird die Reise durch Reise-Wünsche abgesagt, kann der Kunde nach seiner Wahl entweder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise – wenn eine solche Reise ohne Mehrpreis angeboten werden kann – oder die Erstattung der bereits gezahlten Beträge verlangen.

 

7. Sonstige Rechte und Pflichten des Kunden

7.1. Auf die Bearbeitung von Änderungen nach bestätigter Buchung hat der Kunde grundsätzlich keinen Anspruch. Dies gilt insbesondere für Umbuchungswünsche auf eine andere Reise, auf einen anderen Zustiegsort, Namensänderung oder einen anderen Reisetermin. Reise-Wünsche ist jedoch bemüht, die Umbuchungswünsche des Kunden zu berücksichtigen. Dafür wird eine Bearbeitungsgebühr von mind. 5,00 EUR pro Person berechnet.

7.2. Auf Sonderwünsche hat der Kunde keinen Anspruch. Die Vergabe der Sitzplätze erfolgt grundsätzlich in der Reihenfolge des Einganges der Buchungen, Sitzplatzwünsche sind unverbindlich.

7.3.Bei Reisen mit Eint}rittkarten können durch Gruppenkontingente keine zusammenhängenden Plätze garantiert werden. Wir sind stets bemüht, bei Ehepaaren oder zusammenhängenden Reisenden die Plätze zusammen zu buchen. Sollte dies nicht möglich sein, besteht kein Anspruch auf Schadensersatz.

7.4. Der Kunde ist verpflichtet, bei jeder Reise gültige Ausweispapiere mitzuführen. Der Kunde hat für die Voraussetzungen einer Reiseteilnahme selbst zu sorgen und eigenverantwortlich die Gesundheits-, Einreise- und Visa-Be­stimmungen zu beachten. Für den Abschluss eines Reiseschutzes ist der Kunde selbst verantwortlich.

7.5. Kann die Reise aufgrund fehlender persönlicher Voraussetzungen nicht angetreten oder fortgesetzt werden und ist dies ausschließlich auf ein schuldhaftes Verhalten des Kunden zurückzuführen, so trägt der Kunde hierfür die Verantwortung. In diesem Fall gelten die Bedingungen für den Rücktritt gemäß Ziffer 5. Entstehende Mehrkosten, die dadurch anfallen, dass der Kunde die Reise nicht mit der Gruppe fortsetzen kann, hat der Kunde selbst zu tragen.

 

8. Durchführung der Reise

8.1. Verhalten im Omnibus

Den Weisungen des Fahrpersonals ist Folge zu leisten. Es besteht Anschnallpflicht, soweit die Fahrzeuge mit Beckengurten ausgerüstet sind. Für Schäden, die infolge des Nichtanlegens der Beckengurte entstehen, haftet Reise-Wünsche nicht.

Sämtliche Fahrzeuge sind Nichtraucherbusse. Das Rauchen im Fahrgastraum sowie in der Bordtoilette ist untersagt. Bei extremer Verschmutzung des Busses erheben wir eine Gebühr für die Sonderreinigung in Höhe von mind. 50,00 EUR/Fall.

Der Kunde ist verpflichtet, sich an sachliche Hinweise von Reise-Wünsche sowie der Reiseleitung und des Fahrpersonals zu halten. Dies gilt insbesondere für vereinbarte Treffpunkte und Abfahrtsorte etc. Für Mehrkosten, die dem Kunden dadurch entstehen, ist er allein verantwortlich.

8.2. Reisegepäck

Gepäckverlust oder Beschädigungen am Gepäck sind dem Fahrer oder Reiseleitung unverzüglich anzuzeigen. Von der Beförderung sind Gepäckstücke ausgeschlossen, von denen eine Gefährdung ausgeht. Auf die Beförderung von sperrigen Gepäckstücken besteht kein Anspruch.

8.3. Mängel

Reisemängel sind unverzüglich anzuzeigen, um so schnell wie möglich Abhilfe zu schaffen.

8.4. Nichtinanspruchnahme von Reiseleistungen, Abbruch der Reise

Nimmt der Kunde aus persönlichen Gründen einzelne Reiseleistungen nicht in Anspruch oder bricht er die Reise aus persönlichen Gründen vorzeitig ab, so hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises.

 

9. Kündigung des Vertrages infolge höherer Gewalt

Sowohl der Kunde als auch Reise-Wünsche können den Vertrag kündigen, wenn ein Fall der höheren Gewalt wie Unwetter oder Krieg vorliegt.

 

10. Haftung

Die vertragliche Haftung von Reise-Wünsche für Sach- und Vermögensschäden ist auf den dreifachen Reisepreis je Reisenden und Reise beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder wenn Reise-Wünsche für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf diese beruhende gesetzliche Bestimmungen, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann, so kann sich Reise-Wünsche gegenüber dem Reisenden auf diese Übereinkommen oder auf die darauf beruhenden gesetzlichen Bestimmungen berufen.

Bei als vermittelt ausgewiesenen Leistungen haftet Reise-Wünsche als Vermittler für die Vermittlung, jedoch nicht für die Mangelfreiheit der vermittelten Leistungen und für im Zusammenhang mit vermittelten Leistungen entstandenen Sach- oder Körperschäden.

 

11. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

11.1. Die Ansprüche nach § 651i Abs. 3 Nr. 2., 4. bis 7. BGB sind gegenüber dem Veranstalter oder dem Reisevermittler, der die Buchung vorgenommen hat, geltend zu machen.

11.2. Die Ansprüche des Reisenden – ausgenommen Körperschäden – nach § 651i Abs. 3 BGB (Abhilfe, Kündigung, Minderung, Schadensersatz) verjähren in zwei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tage, an dem die Pauschalreise dem Vertrag nach enden sollte.

 

12. Nutzung von während der Reise aufgenommenem Bildermaterial

Mit Abschluss des Reisevertrages willigt der Reisende der Nutzung von während der Reise aufgenommenem Bildmaterial zur Öffentlichkeitsarbeit ein. Dazu zählen in der Regel Veröffentlichungen in Printmedien, Pressemitteilungen, Social-Media-Kanälen und im Internet. Eine Weitergabe der Daten erfolgt nicht. Wünscht der Kunde dies nicht, kann dieser schriftlich dagegen widersprechen.

 

13. Gerichtsstand

Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und Reise-Wünsche findet deutsches Recht Anwendung.

Der Kunde kann Reise-Wünsche nur an deren Sitz verklagen. Für Klagen gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend.

 

14. Verbraucherschlichtung

14.1. Verbraucher können sich zur Beilegung von Streitigkeiten an die folgende Verbraucherschlichtungsstelle wenden:

Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle

Straßburger Straße 8

77694 Kehl am Rhein

E-Mail: mail@verbraucher-schlichter.de

14.2. Im Falle eines Onlinevertragsschlusses können Verbraucher sich an die Online Streitbeilegungsplattform ec.europa.eu/consumers/odr/ wenden.

 

 

Reise-WünscheGmbH

Inhaber René Boinski

Am Ring 13, 01936 Schwepnitz

Telefon: 035797 70294

Fax: 035797 70293

E-Mail: info@reise-wuensche.de

www.reise-wuensche.de

 

Stand: 02/2026